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AGB

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

Vorwort

Sehr geehrte Damen und Herren,

die Durchführung einer Zimmerreservierung bzw. Buchung in unserem Hotel sollte generell von gegenseitigem Vertrauen geprägt sein und weniger von juristischen Formeln.

Um einen reibungslosen Ablauf zu gewährleisten, sind dennoch für beide Seiten einige Regeln erforderlich, die wir in den nachfolgenden „Allgemeinen Geschäftsbedingungen“ für unser Haus als Grundlage hierfür festgelegt haben.

Hotel EXPO Frankfurt am Main


Ihr
Dr. Lev Weinberg
Geschäftsführer


Allgemeine Geschäftsbedingungen für den Hotelaufnahmevertrag
Solo Florentin GmbH, Oederweg 14, 60318 Frankfurt am Main (nachfolgend SF GmbH genannt)

§ 1 Geltungsbereich

(1) Diese Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge über die mietweise Überlassung von Hotelzimmern zur Beherbergung sowie alle* für den Kunden erbrachten weiteren Lieferungen und Leistungen der o.g. Betriebsgesellschaft-.
* Mit Ausnahme von Tagungsleistungen und Seminarmieten.

(2) Die Unter- oder Weitervermittlung der überlassenen Zimmer sowie deren Nutzung zu anderen als Beherbergungszwecken bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung der SF GmbH, wobei § 540 Abs.1 S.2 BGB abbedungen wird, soweit der Kunde nicht Verbraucher ist.

(3) Geschäftsbedingungen des Kunden finden nur Anwendung, wenn dies vorher ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde.

§ 2 Vertragsabschluss, -partner, Verjährung

(1) Der Vertrag kommt durch die Annahme des Antrags des Kunden durch die SF GmbH zustande. Der SF GmbH steht es frei, die Zimmerbuchung schriftlich zu bestätigen.

(2) Vertragspartner sind die SF GmbH und der Kunde. Hat ein Dritter für den Kunden bestellt, haftet er der SF GmbH als Gesamtschuldner für alle Verpflichtungen aus dem Hotel-/Hostelaufnahmevertrag, sofern der SF GmbH eine entsprechende Erklärung des Dritten vorliegt

(3) Alle Ansprüche gegen die SF GmbH verjähren grundsätzlich in einem Jahr ab dem Beginn der kenntnisabhängigen regelmäßigen Verjährungsfrist des § 199 Abs.1 BGB. Schadensersatzansprüche verjähren kenntnisunabhängig in fünf Jahren. Die Verjährungsverkürzungen gelten nicht bei Ansprüchen, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung der SF GmbH beruhen.

§ 3 Leistungen, Preise, Zahlung, Aufrechnung, Gebühren

(1) Die SF GmbH ist verpflichtet, die vom Kunden gebuchten Zimmer bereitzuhalten und die vereinbarten Leistungen zu erbringen.

(2) Der Kunde ist verpflichtet, die für die Zimmerüberlassung und die von ihm in Anspruch genommenen weiteren Leistungen geltenden bzw. vereinbarten Preise der SF GmbH zu zahlen. Dies gilt auch für vom Kunden veranlasste Leistungen und Auslagen der SF GmbH.

(3) Die Preise können von der SF GmbH ferner geändert werden, wenn der Kunde nachträglich Änderungen der Anzahl der gebuchten Zimmer, Leistung der SF GmbH oder der Aufenthaltsdauer der Gäste wünscht und die SF GmbH dem zustimmt.

(4) Rechnungen der SF GmbH ohne Fälligkeitsdatum sind binnen 10 Tagen ab Zugang der Rechnung ohne Abzug zu zahlen. Die SF GmbH ist berechtigt, aufgelaufene Forderungen jederzeit fällig zu stellen und unverzügliche Zahlung zu verlangen. Bei Zahlungsverzug ist die SF GmbH berechtigt, die jeweils geltenden gesetzlichen Verzugszinsen in Höhe von derzeit 8% bzw. bei Rechtsgeschäften, an denen ein Verbraucher beteiligt ist, in Höhe von 5% über dem Basiszinssatz zu verlangen. Der SF GmbH bleibt der Nachweis eines höheren Schadens vorbehalten.

(5) Die SF GmbH ist berechtigt, bei Vertragsabschluss oder danach, unter Berücksichtigung der rechtlichen Bestimmungen für Pauschalreisen, eine angemessene Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung zu verlangen. Die Höhe der Vorauszahlung und die Zahlungstermine können im Vertrag schriftlich vereinbart werden. Aufenthalte mit einer Dauer von über sieben Übernachtungen können nur bei vollständiger Vorkasse gebucht werden.

(6) Der Kunde kann nur mit einer unstreitigen oder rechtskräftig festgestellten Forderung gegenüber der SF GmbH aufrechnen oder mindern.

(7) Zahlung auf Rechnung ist nur mit ausdrücklicher Zustimmung der SF GmbH und gegen Vorlage einer Kostenübernahme möglich.

(8) Mögliche Bankgebühren gehen zu Lasten des Kunden.

(9) Für Rücklastschriften belasten wir Ihr Konto mit 25,- €. Bei Zahlungen mit Kreditkarte (VISA, Mastercard, Amex) erheben wir eine Gebühr von 2,50 € je Zahlung.

§ 4 Rücktritt des Kunden (Abbestellung, Stornierung), Nichtinanspruchnahme der Leistungen der SF GmbH

(1) Stornofristen: Soweit im Vertrag nicht gesondert vereinbart, gelten folgende Stornofristen:

Gruppen ab 10* Personen:

- bis 4 Wochen vor Anreise 10%
- bis 2 Wochen vor Anreise 50%

des vereinbarten Gesamtpreises

- bis 8 Tage vor Anreise 75%

des vereinbarten Gesamtpreises

- ab dem 7. Tag vor Anreise 90% des

vereinbarten Gesamtpreises

Gruppen ab 20* Personen:

- bis 8 Wochen vor Anreise kostenfrei
- bis 4 Wochen vor Anreise 50%

des vereinbarten Gesamtpreises

- bis 8 Tage vor Anreise 75%

des vereinbarten Gesamtpreises

- ab dem 7. Tag vor Anreise 90% des

vereinbarten Gesamtpreises

* Ausschlaggebend ist die maximale Personenzahl im Buchungsverlauf

Individualreisende und Gruppen bis 10 Personen:

- bis 4 Wochen vor Anreise 10%
- bis 2 Wochen vor Anreise 50% des vereinbarten Gesamtpreises
- bis 5 Tage vor Anreise 75% des vereinbarten Gesamtpreises
- ab dem 4. Tag vor Anreise 90% des vereinbarten Gesamtpreises

Rabatte, Specials oder Sonderangebote sind, sofern nicht anders vereinbart, nicht stornierbar.

(2) Ein Rücktritt des Kunden vom mit der SF GmbH geschlossenen Vertrag bedarf der schriftlichen Form und der schriftlichen Zustimmung der SF GmbH. Erfolgt diese nicht, so ist der vereinbarte Preis aus dem Vertrag auch dann zu zahlen, wenn der Kunde vertragliche Leistungen nicht in Anspruch nimmt. Dies gilt nicht bei Verletzung der Verpflichtung der SF GmbH zur Rücksichtnahme auf Rechte, Rechtsgüter und Interessen des Kunden, wenn diesem dadurch ein Festhalten am Vertrag nicht mehr zuzumuten ist oder ihm ein sonstiges gesetzliches oder vertragliches Rücktrittsrecht zusteht.

(3) Sofern zwischen der SF GmbH und dem Kunden ein Termin zum kostenfreien Rücktritt vom Vertrag schriftlich vereinbart wurde, kann der Kunde bis dahin vom Vertrag zurücktreten, ohne Zahlungs- oder Schadensersatzansprüche der SF GmbH auszulösen. Das Rücktrittsrecht des Kunden erlischt, wenn er nicht bis zum vereinbarten Termin sein Recht zum Rücktritt schriftlich gegenüber der BMV mbH ausübt, sofern nicht ein Fall des Rücktritts des Kunden gemäß Abs 1 Satz 3 vorliegt.

(4) Bei vom Kunden nicht in Anspruch genommenen Zimmern hat die SF GmbH die Einnahme aus anderweitiger Vermietung der Zimmer sowie die eingesparten Aufwendungen anzurechnen.

(5) Der SF GmbH steht es frei, die vertraglich vereinbarte Vergütung zu verlangen und den Abzug für ersparte Aufwendungen zu pauschalisieren. Der Kunde ist in diesem Fall verpflichtet, mindestens 90% des vertraglich vereinbarten Preises zu zahlen. Dem Kunden steht der Nachweis frei, dass der vorgenannte Anspruch nicht oder nicht in der geforderten Höhe entstanden ist.

(6) Die SF GmbH empfiehlt dem Kunden eine Reiserücktrittskostenversicherung abzuschließen.

§ 5 Rücktritt der SF GmbH

(1) Wird eine vereinbarte oder gemäß §3 Abs.6 der vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen verlangte Vorauszahlung auch nach Verstreichen einer von der SF GmbH gesetzten angemessenen Nachfrist nicht geleistet, so ist die SF GmbH zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt. Der SF GmbH steht es frei danach eine Stornorechnung gemäß § 4 Abs 1 zu stellen. Gleichfalls ist die SF GmbH zur Stornierung berechtigt, wenn Außenstände aus vorherigen Buchungen nach Mahnung nicht beglichen wurden.

(2) Ferner ist die SF GmbH berechtigt, aus sachlich gerechtfertigtem Grund vom Vertrag zurückzutreten, z.B. falls

·                                            höhere Gewalt oder andere von der SF GmbH nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen;

·                                            eine Freigabe der Zimmer aufgrund behördlicher Anordnung nicht möglich ist

·                                            Zimmer unter irreführender oder falscher Angabe wesentlicher Tatsachen, z.B. in der Person des Kunden oder des Zwecks, gebucht werden;

·                                            die SF GmbH begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass die Inanspruchnahme der Hotelleistung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen der SF GmbH in der Öffentlichkeit beeinträchtigen kann, ohne dass dies dem Herrschafts- bzw. Organisationsbereich der SF GmbH zuzurechnen ist;

·                                            ein Verstoß gegen §1 Abs.2 der vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gegeben ist.

(3) Bei berechtigtem Rücktritt der SF GmbH entsteht kein Anspruch des Kunden auf Schadensersatz.

(4) Die SF GmbH behält sich vor, dem Kunden bis 4 Wochen vor Anreise in ein anderes Hotel im Umkreis von 10 km bei Berücksichtigung des gebuchten Zimmerstandards umzubuchen und den Kunden darüber zu informieren. Der Kunde erhält in diesem Fall das Recht vom Vertrag kostenfrei zurückzutreten.

§ 6 Zimmerbereitstellung, -übergabe und –rückgabe

(1) Der Kunde erwirbt keinen Anspruch auf die Bereitstellung bestimmter Zimmer.

(2) Gebuchte Zimmer stehen dem Kunden ab 16:00 Uhr des vereinbarten Anreisetages zur Verfügung. Der Kunde hat keinen Anspruch auf eine frühere Bereitstellung.

(3) Am vereinbarten Abreisetag sind die Zimmer der SF GmbH bis spätestens um 10:00 Uhr (Mo-Fr) und 11:00 Uhr (Sa, So + Feiertags) geräumt zur Verfügung zu stellen. Danach kann die SF GmbH aufgrund der verspäteten Räumung des Zimmers für dessen Vertragsüberschreitende Nutzung bis 18:00 Uhr 50% des vollen Listenpreises in Rechnung stellen, ab 18:00 Uhr 100%. Vertragliche Ansprüche des Kunden werden hierdurch nicht begründet. Gäste, die direkt über die

Hotel Website (www.EXPO-HOTELde) ein Einzel- oder Doppelzimmer gebucht haben, haben die Möglichkeit einen "Late-Check-Out" hinzu zu buchen, der die Check-Out-Zeit auf 13.00 Uhr verlängert.

§ 7 Haftung der SF GmbH

(1) Die SF GmbH haftet mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmannes für ihre Verpflichtungen aus dem Vertrag. Ansprüche des Kunden auf Schadensersatz sind ausgeschlossen. Hiervon ausgenommen sind Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, wenn die SF GmbH die Pflichtverletzung zu vertreten hat, sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung der SF GmbH beruhen und Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Verletzung von vertragstypischen Pflichten der SF GmbH beruhen. Einer Pflichtverletzung der SF GmbH steht die eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen gleich. Sollten Störungen oder Mängel an den Leistungen der SF GmbH auftreten, wird die SF GmbH bei Kenntnis oder auf unverzügliche Rüge des Kunden bemüht sein für Abhilfe zu sorgen. Der Kunde ist verpflichtet, das ihm Zumutbare beizutragen, um die Störung zu beheben und einen möglichen Schaden gering zuhalten.

(2) Für eingebrachte Sachen haftet die SF GmbH dem Kunden nicht. Die Haftungsansprüche erlöschen generell, wenn nicht der Kunde nach Erlangen der Kenntnis von Verlust, Zerstörung oder Beschädigung unverzüglich der SF GmbH Anzeige macht (§ 703 BGB).

(3) Soweit dem Kunden ein Hotelparkplatz, auch gegen Entgelt, zur Verfügung gestellt wird, kommt dadurch kein Verwahrungsvertrag zustande. Bei Abhandenkommen oder Beschädigung auf dem Hotelgrundstück abgestellter oder rangierter Kraftfahrzeuge und deren Inhalte haftet die SF GmbH nicht, außer bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Vorstehender Abs. 1 Sätze 2 bis 4 gilt entsprechend.

(4) Nachrichten, Post und Warensendungen für die Gäste werden mit Sorgfalt behandelt. Die SF GmbH übernimmt die Zustellung, Aufbewahrung und – auf Wunsch - gegen Entgelt – die Nachsendung derselben. Vorstehender Abs. 1 Sätze 2 bis 4 gilt entsprechend.

§ 8 Schlussbestimmungen

(1) Änderungen oder Ergänzungen des Vertrages, der Antragsannahme oder dieser Geschäftsbedingungen für die Hotelaufnahme sollen schriftlich erfolgen. Änderungen oder Ergänzungen durch den Kunden sind unwirksam.

(2) Erfüllungs- und Zahlungsort ist der Sitz der Solo Florentin GmbH, Frankfurt / Main.

(3) Ausschließlicher Gerichtstand - auch für Scheck und Wechselstreitigkeiten - ist im kaufmännischen Verkehr der Sitz der SF GmbH. Sofern ein Vertragspartner die Voraussetzungen des § 38 Abs.2 ZPO erfüllt und keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, gilt als Gerichtsstand der Sitz der SF GmbH.

(4) Es gilt deutsches Recht. Die Anwendung des UN Kaufrechts und des Kollisionsrechts ist ausgeschlossen.

(5) Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen für die Hotelaufnahme unwirksam oder nichtig sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Vorschriften.

(6) Die SF GmbH distanziert sich in jeder Hinsicht von Diskriminierung, Radikalismus, Gewalt und Fremdenfeindlichkeit.


Erstelldatum 01.08.2011